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  • SR
    Sind Frauen „Teile der Bevölkerung“ gem. § 130 StGB?

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    § 130 StGB schützt den in Abs. 1 ausdrücklich genannten, öffentlichen Frieden, d.h. das Allgemeininteresse an einem friedlichen und sicheren Zusammenleben im Staat und darüber hinaus mittelbar (str.) auch die Menschenwürde. Wie macht sich nun ein Täter strafbar, der im Internet öffentlich gegen Frauen hetzt? Verletzt er den öffentlichen Frieden, weil Frauen als „Teile der Bevölkerung“ anzusehen sind?

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